
Öffnungszeiten Café:
Fr. von 09.00 -14.00 Uhr
Samstag: 09.00 - 18.00 Uhr (09.00-12.00 Uhr, kleines Frühstücksbuffet)
Sonntag: 14.00 - 18.00 Uhr
Unser großes Frühstücksbuffet (jeder 1.+ 3. Sonntag im Monat von 10.00-13.00 Uhr)
Events buchbar von Montags bis Sonntags rund um die Uhr!
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen
Goldstück Familien-Eventcafé
Hörder Straße 303, 58454 Witten
Inhaberin: Laura Grünewald
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Durchführung von privaten oder geschäftlichen Veranstaltungen im Goldstück Familien-Eventcafé, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
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2. Raumpauschale und Anzahlung
Zur verbindlichen Reservierung des Veranstaltungstermins wird die vereinbarte Raumpauschale als Anzahlung in Rechnung gestellt. Die Anzahlung ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu leisten.
Die Raumpauschale umfasst insbesondere:
Die Terrasse darf bis 22:00 Uhr genutzt werden. Danach ist sie zu schließen. Eine längere Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
Eine Nutzung der Räumlichkeiten über die vereinbarte Veranstaltungsdauer hinaus wird gemäß der jeweils gültigen Raumpauschale je angefangener Stunde zusätzlich berechnet. Diese zusätzliche Nutzungszeit ist nicht auf den Buffetpreis anrechenbar.
Anrechnung der Raumpauschale
Bei Buchung eines Buffets wird die gezahlte Raumpauschale entsprechend der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Buffet-Anrechnungsstaffel auf den Buffetpreis angerechnet.
Der maximal anrechenbare Betrag beträgt 50 % der vereinbarten Raumpauschale.
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3. Buffetabrechnung und Teilnehmerzahl
Das Buffet wird auf Grundlage der vom Auftraggeber spätestens 14 Kalendertage vor der Veranstaltung schriftlich mitgeteilten Teilnehmerzahl berechnet.
Diese Teilnehmerzahl gilt als verbindliche Mindestabrechnungsgrundlage.
Nach Ablauf dieser Frist können Reduzierungen der Teilnehmerzahl nicht mehr berücksichtigt werden.
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4. Abweichende Teilnehmerzahl am Veranstaltungstag
Eine geringere tatsächliche Teilnehmerzahl führt zu keiner Reduzierung des vereinbarten Rechnungsbetrages.
Erscheinen mehr Gäste als angemeldet, werden diese entsprechend der vereinbarten Preise zusätzlich berechnet, sofern eine Bewirtung möglich ist.
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5. Getränke
5.1 Getränke nach Verbrauch
Sofern keine Getränkeflatrate vereinbart wurde, werden Getränke ausschließlich nach dem tatsächlichen Verbrauch am Veranstaltungstag berechnet.
Getränke nach Verbrauch sind nicht Bestandteil des Veranstaltungsvolumens und werden im Falle einer Stornierung nicht berechnet.
5.2 Getränkeflatrate
Ist eine Getränkeflatrate vereinbart, erfolgt deren Berechnung auf Grundlage der verbindlichen Teilnehmerzahl gemäß Ziffer 3.
Die Getränkeflatrate ist Bestandteil des Veranstaltungsvolumens und wird bei einer Stornierung entsprechend der Stornoregelung berücksichtigt.
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6. Stornierung durch den Auftraggeber
Das Veranstaltungsvolumen umfasst:
Getränke nach tatsächlichem Verbrauch sind hiervon ausgenommen.
Bei einer Stornierung fallen folgende Stornogebühren an:
Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Stornierung.
Eine nach Ablauf der 14-Tage-Frist geänderte Teilnehmerzahl hat keinen Einfluss auf die Höhe der Stornokosten.
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7. Höhere Gewalt
Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnungen (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien oder behördlicher Veranstaltungsverbote) nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, haftet der Veranstalter hierfür nicht.
Nach Möglichkeit wird gemeinsam ein Ersatztermin vereinbart.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
Bereits geleistete Zahlungen können nach gemeinsamer Vereinbarung ganz oder teilweise angerechnet oder erstattet werden.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
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8. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
Das Buffet wird spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung in Rechnung gestellt.
Getränke nach Verbrauch sowie zusätzlich gebuchte Leistungen sind unmittelbar nach Veranstaltungsende per EC-Karte oder in bar zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
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9. Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Im Übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Für mitgebrachte Gegenstände, Garderobe, Dekoration oder sonstige Wertgegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
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10. Zusatzleistungen
Zusätzliche Leistungen wie besondere Dekorationen, Technik, verlängerte Raumnutzung oder sonstige Sonderleistungen sind nicht Bestandteil der Raumpauschale und werden gesondert berechnet.
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11. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht.
Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Witten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Catering außer Haus
Goldstück Familien-Eventcafé
Hörderstraße 303
58454 Witten
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Catering-, Liefer- und Abholaufträge des Goldstück Familien-Eventcafés, soweit nichts anderes individuell vereinbart wurde.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der vorherigen Abstimmung.
2. Buchung und Vertragsschluss
Mit Übersendung der Rechnung durch das Goldstück Familien-Eventcafé wird der darin aufgeführte Cateringauftrag verbindlich gebucht.
Die Rechnung gilt zugleich als Auftrags- und Buchungsbestätigung.
Maßgeblich für Art, Umfang, Lieferdatum, Lieferzeit, Lieferort, Personenzahl und Preis sind die Angaben auf der Rechnung sowie gegebenenfalls ergänzende schriftliche Vereinbarungen.
Änderungen oder Ergänzungen nach Rechnungsstellung sind nur nach vorheriger Abstimmung und Bestätigung durch das Goldstück Familien-Eventcafé möglich.
3. Preise
Es gelten die auf der Rechnung ausgewiesenen Preise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zusätzliche Leistungen, nachträgliche Änderungen, Sonderwünsche oder zusätzlicher Aufwand können gesondert berechnet werden.
4. Teilnehmerzahl und Bestellmenge
Die auf der Rechnung angegebene Personen- beziehungsweise Bestellmenge gilt als verbindlich.
Änderungen der Personenzahl oder Bestellmenge müssen spätestens 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Liefer- oder Abholtermin mitgeteilt werden.
Eine spätere Reduzierung kann bei der Abrechnung nicht mehr berücksichtigt werden.
Eine nachträgliche Erhöhung ist nur nach Verfügbarkeit und vorheriger Bestätigung durch das Goldstück Familien-Eventcafé möglich.
5. Lieferung
Die Lieferung erfolgt zum auf der Rechnung angegebenen Lieferort und zum vereinbarten Lieferzeitpunkt beziehungsweise innerhalb des vereinbarten Lieferzeitfensters.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Lieferort zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist und eine Übergabe ohne außergewöhnlichen Mehraufwand möglich ist.
Der Kunde hat eine erreichbare Kontaktperson für die Übergabe sicherzustellen.
Zusätzlicher Aufwand durch Wartezeiten, erschwerte Anlieferung, fehlende Ansprechpartner oder nicht zugängliche Lieferorte kann gesondert berechnet werden.
Für die Lieferung wird die auf der Rechnung ausgewiesene Lieferpauschale berechnet.
Für Lieferungen berechnen wir folgende Lieferpauschalen:
Maßgeblich ist die Entfernung vom Goldstück Familien-Eventcafé, Hörderstraße 303, 58454 Witten, zum Lieferort.
Die Lieferpauschale umfasst grundsätzlich eine einmalige Anlieferung. Eine spätere Abholung von Leihmaterial oder sonstigem Equipment ist nur enthalten, wenn dies ausdrücklich auf der Rechnung vereinbart wurde.
6. Abholung durch den Kunden
Bei vereinbarter Selbstabholung hat der Kunde die bestellten Speisen und Waren zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Abholort entgegenzunehmen.
Verspätete Abholungen können insbesondere bei warmen oder kühlpflichtigen Speisen die Qualität beeinträchtigen.
7. Übergabe, Lagerung und Verzehr
Mit Übergabe der Speisen an den Kunden oder eine von ihm beauftragte Person geht die Verantwortung für die sachgerechte Lagerung, Kühlung, Warmhaltung und Ausgabe der Speisen auf den Kunden über.
Speisen sind entsprechend ihrer Beschaffenheit sachgerecht zu lagern und zeitnah zu verzehren.
Für Qualitätsbeeinträchtigungen, die nach Übergabe durch unsachgemäße Lagerung, unzureichende Kühlung oder Warmhaltung oder verspäteten Verzehr entstehen, übernehmen wir keine Verantwortung, soweit gesetzlich zulässig.
8. Allergene und Unverträglichkeiten
Allergien, Unverträglichkeiten und besondere Ernährungsanforderungen müssen bei der Bestellung mitgeteilt werden.
Informationen zu kennzeichnungspflichtigen Allergenen können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
Trotz sorgfältiger Arbeitsweise kann in unserer Küche ein unbeabsichtigter Kontakt mit allergenen Zutaten nicht vollständig ausgeschlossen werden.
9. Leihmaterial und Mehrwegbehälter
Vom Goldstück Familien-Eventcafé zur Verfügung gestellte Thermoboxen, Platten, Schalen, Behälter, Geschirr oder sonstiges Equipment bleiben Eigentum des Goldstück Familien-Eventcafés.
Leihmaterial ist vollständig, grob gereinigt und zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben beziehungsweise zur vereinbarten Abholung bereitzuhalten.
Verlorenes, nicht zurückgegebenes oder beschädigtes Leihmaterial kann zum angemessenen Wiederbeschaffungswert berechnet werden.
Eine Abholung des Leihmaterials ist nur Bestandteil des Auftrags, wenn dies ausdrücklich vereinbart und auf der Rechnung ausgewiesen wurde.
10. Stornierung durch den Kunden
Eine Stornierung muss in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
Bei einer Stornierung können folgende Stornokosten berechnet werden:
Bereits speziell für den Auftrag beschaffte, vorbereitete oder angefertigte Waren und Leistungen können zusätzlich berechnet werden, soweit diese nicht anderweitig verwendet werden können.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
11. Änderungen durch das Goldstück Familien-Eventcafé
Sollten einzelne Zutaten oder Produkte aus Gründen, die nicht vom Goldstück Familien-Eventcafé zu vertreten sind, nicht verfügbar sein, können nach vorheriger Abstimmung gleichwertige Produkte oder Zutaten eingesetzt werden.
Bei höherer Gewalt oder sonstigen Umständen, die eine Durchführung des Auftrags unmöglich machen und nicht vom Goldstück Familien-Eventcafé zu vertreten sind, wird der Kunde unverzüglich informiert.
Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden in diesem Fall erstattet.
12. Reklamationen und Mängel
Offensichtliche Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sollen möglichst unmittelbar bei Übergabe mitgeteilt werden, damit eine schnelle Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung erfolgen kann.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben unberührt.
13. Zahlung
Der auf der Rechnung ausgewiesene Betrag ist zu dem dort genannten Fälligkeitszeitpunkt zu zahlen.
Sofern auf der Rechnung keine abweichende Zahlungsfrist angegeben ist, ist der Rechnungsbetrag sofort und ohne Abzug fällig.
14. Widerrufsrecht
Soweit gesetzlich vorgesehen, kann bei Verträgen über die Lieferung von Speisen, Getränken oder sonstigen Leistungen für einen bestimmten Termin oder Zeitraum sowie bei schnell verderblichen oder individuell angefertigten Waren kein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen.
Die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt.
15. Haftung
Das Goldstück Familien-Eventcafé haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.