Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen
Goldstück Familien-Eventcafé, Hörder Straße 303, 58454 Witten, Inhaberin: Laura Grünewald
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Durchführung von Veranstaltungen im Goldstück Familien-Eventcafé, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
2. Raumpauschale / Anzahlung
Die für die Veranstaltung vereinbarte Raumpauschale wird zur verbindlichen Fixierung der Buchung als Anzahlung gesondert in Rechnung gestellt. Die Anzahlung ist innerhalb der auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig.
Die Raumpauschale beinhaltet folgende Leistungen:
Zusätzliche Raumnutzung: Sollte die Nutzung der Räumlichkeiten über den vereinbarten Veranstaltungszeitraum hinaus in Anspruch genommen werden, wird diese zusätzliche Nutzung nicht auf den Buffetpreis angerechnet, sondern separat gemäß den geltenden Raumnutzungspreisen berechnet.
Nutzung der Terrasse: Die Terrasse darf von den Gästen im Rahmen der Veranstaltung bis 22:00 Uhr genutzt werden. Nach 22:00 Uhr ist die Terrasse zu verschließen und darf nicht mehr betreten werden. Eine Verlängerung der Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Die Raumpauschale wird im Rahmen der Buffetabrechnung bis zu einem Betrag von 250,00 € auf den Buffetpreis angerechnet. Ein darüber hinausgehender Betrag wird nicht angerechnet und nicht rückerstattet.
3. Buffetabrechnung und Teilnehmerzahl
Das Buffet wird 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin in Rechnung gestellt. Maßgeblich für die Abrechnung ist die vom Auftraggeber bis spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitgeteilte Teilnehmerzahl. Diese Teilnehmerzahl gilt als verbindliche Mindestabrechnungsgrundlage.
4. Abweichende Teilnehmerzahl am Veranstaltungstag
Eine Unterschreitung der gemeldeten Teilnehmerzahl am Veranstaltungstag führt zu keiner Reduzierung des Rechnungsbetrags.
Überschreitet die tatsächliche Teilnehmerzahl die gemeldete Teilnehmerzahl, wird die Mehrzahl der Teilnehmer zusätzlich gemäß den vereinbarten Preisen berechnet.
5. Getränkeabrechnung
5.1 Getränke nach Verbrauch
Getränke, die nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet werden, erfolgen ausschließlich auf Basis des am Veranstaltungstag konsumierten Volumens. Sie sind nicht Bestandteil des Veranstaltungsvolumens und werden im Falle einer Stornierung nicht berechnet.
5.2 Getränkeflatrate
Sofern für die Veranstaltung eine Getränkeflatrate vereinbart wurde, stellt diese eine pauschale Leistung dar und ist Bestandteil des Veranstaltungsvolumens. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der vereinbarten bzw. zum maßgeblichen Zeitpunkt geschätzten Teilnehmerzahl.
Im Falle einer Stornierung wird die Getränkeflatrate entsprechend den vereinbarten Stornobedingungen anteilig berechnet.
6. Stornierung durch den Auftraggeber
Bei einer Absage der Veranstaltung durch den Auftraggeber werden folgende Stornogebühren auf Basis des zum Zeitpunkt der Absage geplanten Veranstaltungsvolumens (insbesondere Buffet, Raumpauschale und ggf. Getränkeflatrate) fällig:
Änderungen der endgültigen Teilnehmerzahl nach Ablauf der 14-Tage-Frist haben keinen Einfluss auf die Höhe der Stornogebühren.
7. Höhere Gewalt / behördliche Einschränkungen
Der Veranstalter haftet nicht für die Nichtdurchführung oder Einschränkungen der Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen (z. B. Pandemien, Versammlungsverbote, Naturkatastrophen).
In diesen Fällen wird die Veranstaltung nach Möglichkeit verschoben. Bereits geleistete Zahlungen, insbesondere Anzahlungen und Raumpauschalen, können nach Absprache ganz oder teilweise gutgeschrieben oder erstattet werden. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
8. Zahlungsmodalitäten
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb der ausgewiesenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
Getränke, die am Veranstaltungstag konsumiert werden und nicht Bestandteil einer Getränkeflatrate sind, sind vor Ort bar oder per Kartenzahlung zu begleichen.
9. Haftung & Versicherung
Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden an mitgebrachten Gegenständen. Es wird empfohlen, dass der Auftraggeber eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließt.
10. Sonstige Leistungen / Zusatzvereinbarungen
Leistungen, die über die Raumpauschale hinausgehen, insbesondere zusätzliche Raumnutzung, Technik, Dekorationen oder sonstige Sonderleistungen, werden gesondert berechnet und sind nicht Bestandteil der Pauschale.
11. Schlussbestimmungen