Wir freuen uns auf deinen Besuch im Goldstück Familien-Eventcafé.

Öffnungszeiten Café:

Fr. von 09.00 -14.00 Uhr

Samstag: 09.00 - 18.00 Uhr (09.00-12.00 Uhr, kleines Frühstücksbuffet)

Sonntag: 14.00 - 18.00 Uhr

Unser großes Frühstücksbuffet (jeder 1.+ 3. Sonntag im Monat von 10.00-13.00 Uhr)

Events buchbar von Montags bis Sonntags rund um die Uhr!

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AGB´s

Goldstueck / AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen

Goldstück Familien-Eventcafé

Hörder Straße 303, 58454 Witten

Inhaberin: Laura Grünewald

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Durchführung von privaten oder geschäftlichen Veranstaltungen im Goldstück Familien-Eventcafé, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

2. Raumpauschale und Anzahlung

Zur verbindlichen Reservierung des Veranstaltungstermins wird die vereinbarte Raumpauschale als Anzahlung in Rechnung gestellt. Die Anzahlung ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu leisten.

Die Raumpauschale umfasst insbesondere:

  • Bereitstellung der Veranstaltungsräume
  • Servicepersonal entsprechend der angemeldeten Teilnehmerzahl
  • Getränkeservice während der Veranstaltung
  • Betreuung des Buffets
  • Abräumen von Geschirr und Gläsern
  • Nutzung einer Musikbox (Bluetooth-fähig)
  • Endreinigung der Veranstaltungsräume
  • Grunddekoration bestehend aus frischen Blumen (eine Vase je Tisch), goldenen Stabkerzen und weißen Tischläufern

Die Terrasse darf bis 22:00 Uhr genutzt werden. Danach ist sie zu schließen. Eine längere Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung.

Eine Nutzung der Räumlichkeiten über die vereinbarte Veranstaltungsdauer hinaus wird gemäß der jeweils gültigen Raumpauschale je angefangener Stunde zusätzlich berechnet. Diese zusätzliche Nutzungszeit ist nicht auf den Buffetpreis anrechenbar.

Anrechnung der Raumpauschale

Bei Buchung eines Buffets wird die gezahlte Raumpauschale entsprechend der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Buffet-Anrechnungsstaffel auf den Buffetpreis angerechnet.

Der maximal anrechenbare Betrag beträgt 50 % der vereinbarten Raumpauschale.

3. Buffetabrechnung und Teilnehmerzahl

Das Buffet wird auf Grundlage der vom Auftraggeber spätestens 14 Kalendertage vor der Veranstaltung schriftlich mitgeteilten Teilnehmerzahl berechnet.

Diese Teilnehmerzahl gilt als verbindliche Mindestabrechnungsgrundlage.

Nach Ablauf dieser Frist können Reduzierungen der Teilnehmerzahl nicht mehr berücksichtigt werden.

4. Abweichende Teilnehmerzahl am Veranstaltungstag

Eine geringere tatsächliche Teilnehmerzahl führt zu keiner Reduzierung des vereinbarten Rechnungsbetrages.

Erscheinen mehr Gäste als angemeldet, werden diese entsprechend der vereinbarten Preise zusätzlich berechnet, sofern eine Bewirtung möglich ist.

5. Getränke

5.1 Getränke nach Verbrauch

Sofern keine Getränkeflatrate vereinbart wurde, werden Getränke ausschließlich nach dem tatsächlichen Verbrauch am Veranstaltungstag berechnet.

Getränke nach Verbrauch sind nicht Bestandteil des Veranstaltungsvolumens und werden im Falle einer Stornierung nicht berechnet.

5.2 Getränkeflatrate

Ist eine Getränkeflatrate vereinbart, erfolgt deren Berechnung auf Grundlage der verbindlichen Teilnehmerzahl gemäß Ziffer 3.

Die Getränkeflatrate ist Bestandteil des Veranstaltungsvolumens und wird bei einer Stornierung entsprechend der Stornoregelung berücksichtigt.

6. Stornierung durch den Auftraggeber

Das Veranstaltungsvolumen umfasst:

  • die Raumpauschale,
  • das Buffet sowie
  • eine gegebenenfalls vereinbarte Getränkeflatrate.

Getränke nach tatsächlichem Verbrauch sind hiervon ausgenommen.

Bei einer Stornierung fallen folgende Stornogebühren an:

  • bis 30 Kalendertage vor der Veranstaltung: 25 %
  • bis 14 Kalendertage vor der Veranstaltung: 50 %
  • bis 7 Kalendertage vor der Veranstaltung: 75 %
  • weniger als 7 Kalendertage vor der Veranstaltung oder Nichterscheinen: 100 %

Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Stornierung.

Eine nach Ablauf der 14-Tage-Frist geänderte Teilnehmerzahl hat keinen Einfluss auf die Höhe der Stornokosten.

7. Höhere Gewalt

Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnungen (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien oder behördlicher Veranstaltungsverbote) nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, haftet der Veranstalter hierfür nicht.

Nach Möglichkeit wird gemeinsam ein Ersatztermin vereinbart.

Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.

Bereits geleistete Zahlungen können nach gemeinsamer Vereinbarung ganz oder teilweise angerechnet oder erstattet werden.

Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

8. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.

Das Buffet wird spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung in Rechnung gestellt.

Getränke nach Verbrauch sowie zusätzlich gebuchte Leistungen sind unmittelbar nach Veranstaltungsende per EC-Karte oder in bar zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

9. Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Im Übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Für mitgebrachte Gegenstände, Garderobe, Dekoration oder sonstige Wertgegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

10. Zusatzleistungen

Zusätzliche Leistungen wie besondere Dekorationen, Technik, verlängerte Raumnutzung oder sonstige Sonderleistungen sind nicht Bestandteil der Raumpauschale und werden gesondert berechnet.

11. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt deutsches Recht.

Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Witten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.